Dr. Christian Sickinger

Notar in Siegburg

Kauf von Grundbesitz


Der Kauf von Grundbesitz (Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung) ist ein Vorgang, der in seiner Bedeutung über die normalen Alltagsgeschäfte weit hinausgeht. Zum einen geht es hierbei in der Regel um sehr viel Geld. Zum anderen sind die Verhältnisse bei Grundbesitz komplizierter als bei sonstigen Waren, die man etwa im Supermarkt oder im Handel kauft. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Bürgerlichen Gesetzbuch angeordnet, dass ein Kaufvertrag über Grundbesitz nur dann wirksam ist, wenn er von einem Notar beurkundet worden ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer durch eine neutrale Person über die rechtlichen Verhältnisse aufgeklärt werden und eine ausgewogene, die Interessen beider Beteiligten berücksichtigende Vertragsgestaltung erhalten.











Vor dem Beurkundungstermin

Vor der Beurkundung erfolgt zunächst ein Vorgespräch beim Notar, bei dem die Beteiligten dem Notar die Eckdaten und ihre Vorstellungen zu dem Kaufvertrag (Personalien, Bezeichnung des Grundbesitzes, Höhe und Fälligkeit des Kaufpreises, Räumung und Übergabe des Grundbesitzes, etwaige abzulösende Belastungen, etc.) sowie sonstige besondere Verhältnisse mitteilen, die bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. Wird der Kaufvertrag von einem Immobilienmakler vermittelt, so erhält der Notar in der Regel bereits von dem Makler die notwendigen Angaben. Auf der Grundlage dieser Angaben fertigt der Notar dann einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf des Kaufvertrages. Hierbei achtet der Notar insbeondere darauf, dass Verkäufer und Käufer keine ungesicherten Vorleistungen erbringen und dass die Interessen beider Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Dieser Vertragsentwurf wird Ihnen noch vor der Beurkundung vom Notar zugesandt. Damit wird sichergestellt, dass Sie bereits im Vorfeld die Möglichkeit haben, den vorgesehenen Kaufvertrag in Ruhe durchzulesen und etwaige Fragen oder Änderungswünsche noch vor der Beurkundung zu klären.


Im Beurkundungstermin

Im eigentlichen Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Kaufvertrag vom Notar vorgelesen. Der Notar wird Ihnen hierbei die einzelnen Vertragspunkte und ihre rechtliche Bedeutung erläutern. Ferner haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen oder auch Änderungswünsche vorzubringen. Scheuen Sie sich nicht, hierbei alle Fragen zu stellen, die Ihnen wichtig sind. Der Notar ist nicht nur ein Vorleser, sondern auch ein geduldiger Zuhörer, der Ihnen alle Fragen beantworten wird, damit Sie den Kaufvertrag dann beruhigt unterschreiben können.


Nach dem Beurkundungstermin

Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die Abwicklung des Kaufvertrages. Er beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer in das Grundbuch, besorgt alle erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen und fordert die Löschungsunterlagen für etwaige auf dem Grundbesitz lastende und abzulösende Grundpfandrechte an. Liegen alle Unterlagen und Eintragungen vor, die für die Sicherstellung des lastenfreien Eigentumserwerbs erforderlich sind, teilt der Notar dies dem Käufer mit und weist ihn an, den Kaufpreis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.

Ferner zeigt der Notar den Kaufvertrag der Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt an, damit das Finanzamt dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zusenden kann.

Sobald der Käufer den Kaufpreis und auch die Grunderwerbsteuer bezahlt hat und dem Notar hierzu auch entsprechende Bestätigungen und Bescheinigungen vorliegen, veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch.


Finanzierung des Kaufpreises

Wenn der Käufer die Kaufpreiszahlung über ein Darlehen finanziert, ist es regelmäßig erforderlich, dass vor der Kaufpreiszahlung für das finanzierende Kreditinstitut eine Grundschuld bestellt und im Grundbuch eingetragen wird. Die Bestellung dieser Grundschuld muss ebenfalls vom Notar beurkundet werden. Es empfiehlt sich für den Käufer, die Darlehensfinanzierung möglichst frühzeitig mit seinem Kreditinstitut zu besprechen und dem Notar die für die Grundschuldbeurkundung erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Liegen die Grundschuldunterlagen bereits beim Kaufvertragstermin vor, kann die Grundschuld im unmittelbaren Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages beurkundet werden. Anderenfalls müsste der Käufer nochmals zu einem zweiten Beurkundungstermin beim Notar erscheinen.


Fazit

Beim Kauf von Grundbesitz haben Sie daher für die inhaltliche Gestaltung, Formulierung und Abwicklung des Kaufvertrages mit Ihrem Notar einen kompetenten Fachmann, der sie hierbei berät und begleitet. Darüber hinaus steht dem Notar ein Team von Notarfachangestellten zur Seite, das sich ebenfalls um die Abwicklung des Kaufvertrages und Ihre diesbezüglichen Fragen kümmert und Ihnen hierbei zur Verfügung steht.




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